AUSGLEICHSVEREINIGUNG KSK
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KSK: VFFVmedia findet Wege aus der "Prüfungsangst"
Seit dem 01.07.2007 obliegt die Prüfung der Pflicht zur Abgabe der Künstlersozialabgabe der Deutschen Rentenversicherung. Dadurch wird eine breitere Erfassung der abgabepflichtigen Betriebe und eine gerechtere Abgabenlastverteilung erreicht. Vor diesem Hintergrund sind viele Betriebe verunsichert, ob auch sie abgabepflichtig sind und der Abgabepflicht in der Vergangenheit in genügendem Maße nachgekommen sind.
Zur Vereinfachung dieser Fragen gründet der VFFVmedia e.V. (Verband der Fernseh-, Film-, Multimedia- und Videowirtschaft) nun eine KSK- Ausgleichsvereinigung für die Medienindustrie (AV Film/Fernsehen).
Die Ausgleichsvereinigung übernimmt die Abführung der KSK-Beiträge ihrer Mitglieder. Das hat für die Mitglieder den Vorteil, dass sie keine Aufzeichnungspflichten mehr haben, und dass für die Dauer der Mitgliedschaft keine KSK-Prüfungen durchgeführt werden. Mitglieder in der Ausgleichsvereinigung können alle abgabepflichtigen Unternehmen der Film- und Fernsehwirtschaft werden. Die Mitgliedschaft ist völlig kostenlos.
Der Berechnungsschlüssel setzt sich aus den Umsätzen in folgenden Bereichen zusammen:
Produktion fiktional
Produktion nonfiktional
Kamerateamvermietung
Schnittplatzbetrieb
Studiobetrieb/Ü-Wagenvermietung
Onlineaktivitäten

